Vergütung des Managements
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Vergütung des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands der Aurubis AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und steht im Einklang mit den Aktionärsinteressen sowie den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung. Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied des Vorstands individuell ausgewiesen.
Das Vergütungssystem für den Vorstand der Aurubis AG ist so ausgestaltet, dass die Vergütung mit Blick auf die umfassende Geschäftstätigkeit des Konzerns, das operative Geschäftsumfeld und die erzielten Geschäftsergebnisse angemessen ist. Es wurde zuletzt unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und durch die Hauptversammlung 2023 gebilligt. Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied individuell ausgewiesen.
Die folgende Übersicht fasst die Bestandteile des Vergütungssystems zusammen.
Grundzüge des Vergütungssystems
Vergütungssystem 2023 | ||
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Festvergütung | Grundbezüge | Feste jährliche Grundbezüge, welche monatlich in gleichen Raten ausgezahlt werden |
Pensionszusagen |
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Nebenleistungen | Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und Dienstwagennutzung bestehen | |
Variable Vergütung | Einjährige variable Vergütung (20–25 %) |
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Mehrjährige variable Vergütung (30–35 %) |
Typ: Performance Share Plan
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Maximalvergütung gemäß § 87a AktG |
Vorsitzender: 3.300.000 € Ordentliches Mitglied: 2.300.000 € |
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Malus & Clawback | Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Reduzierung (Malus) oder Rückforderung (Clawback) der variablen Vergütung (einjährige und mehrjährige variable Vergütung) im Falle eines Compliance Vergehens oder bei fehlerhaftem Konzernabschluss |
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Vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit |
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im Rahmen des Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet |
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem bei Aurubis besteht sowohl aus festen (Grundbezügen, Pensionszusagen und Nebenleistungen) als auch variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus und Performance Share Plan). Darüber hinaus regelt das Vergütungssystem auch weitere vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte (z. B. Zusagen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit).
Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Aurubis AG wurde in der Hauptversammlung am 16. Februar 2023 gebilligt.
Die Vergütungssysteme aus vergangenen Jahren finden Sie hier im Archiv.
2021
Das Vergütungssystem 2021 wurde in der Hauptversammlung am 11. Februar 2022 gebilligt.
2017
Das Vergütungssystem 2017 wurde in der Hauptversammlung am 01. März 2018 gebilligt.
Vergütungsberichte
Den aktuellen Vergütungsbericht finden Sie hier:
Die Vergütungsberichte aus vergangenen Jahren finden Sie hier im Archiv.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Aurubis AG erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird, der Struktur und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt. Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied des Aufsichtsrats individuell ausgewiesen.
Vergütungsstruktur
Die Vergütung des Aufsichtsrats setzt sich zusammen aus einer Festvergütung sowie einer ebenfalls fixen Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000 Euro.
Vergütungskomponente | Vorsitzender des Aufsichtsrats | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats | Ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats | |
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Festvergütung | 225.000 € | 150.000 € | 75.000 € | |
Sitzungsgeld |
1.000 |
Vorsitzender des Ausschusses | Mitglied des Ausschusses | |||
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Ausschusstätigkeit - Prüfungsausschuss | 30.000 | 15.000 | ||
Ausschusstätigkeit - Personalausschuss | 30.000 | 15.000 | ||
Ausschusstätigkeit - Weitere Ausschüsse | 15.000 | 7.500 | ||
Begrenzung der Vergütung für Auschusstätigkeiten | 50.000 | 25.000 |
Vergütungsregelung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Aurubis AG wurde in der Hauptversammlung 2021 gebilligt und ist in § 12 der Satzung der Aurubis AG geregelt.
Vergütungsberichte
Die Vergütungsberichte aus vergangenen Jahren finden Sie hier im Archiv.